Neuwahlen zum Abteilungsvorstand (Verfahren)

Veröffentlicht am 15.01.2018 in Abteilung

Da am 1.2.2018 die wichtigen Neuwahlen zum Abteilungsvorstand stattfinden werden, hier mal das Wichtigste zum Verfahren

 

1. Wahl des Abteilungsvorstandes

 

Vorstandswahlen und Benennungen

Bei der Wahl von Abteilungsvorständen schreibt § 6 der Wahlordnung getrennte Wahlgänge in folgender Reihenfolge vor:

  1. a) die / der Vorsitzende

  2. b) die stellvertretenden Vorsitzenden

(2 – 3, über die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden entscheidet die Versammlung vor dem Wahlgang)

  1. c) die / der Schriftführer*in

  2. d) die / der Kassierer*in

  3. e) die weiteren Beisitzer*innen

(min. 3, über die Zahl der Beisitzer*innen entscheidet die Versammlung vor dem Wahlgang)

  1. f) die / der Seniorenbeisitzer*in

Darüber hinaus werden benannt:

  • ein(e) Mitgliederbeauftragte*r

  • ein(e) Internetbeauftragte*r

  • ein(e) Bildungsbeauftragte*r

  • 3 Revisor*innen für die Abteilung

 

Wählbar sind:

Für den geschäftsführenden Vorstand nur Mitglieder mit mindestens einjähriger (SPD)Mitgliedschaft.

Für alle anderen Positionen ist eine Beschränkung wg. Kürze der Mitgliedschaft nicht gegeben.

Wahlvorschläge (auch Selbstnominierungen sind noch in der Versammlung, aber nur vor dem Wahlgang, möglich)

 

Wahlberechtigte:

 

Alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Wahl der SPD-Abteilung Tiergarten-Süd angehören.

Nicht wahlberechtigt sind:

  • Mitglieder, die mit ihrem Beitrag rückständig sind.

  • Mitglieder, denen das Wahlrecht durch ein Parteiordnungsverfahren entzogen wurde

  • Gastmitglieder und Unterstützer*innen

  • Beitrittswillige, die zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht die Mitgliedschaft erlangt haben (aber Abteilungsvorstände können auch noch vor Beginn der Wahlen am Versammlungstage Neu-Mitglieder aufnehmen, die dann an der Wahl teilnehmen dürfen)

Quote:

Der geschäftsführende Vorstand sowie der Gesamtvorstand werden jeweils quotiert gewählt (40% Regel).

 

2. Wahl der Delegierten zur Kreisdelegiertenversammlung

Es werden außerdem gewählt:

  • 5 KDV-Delegierte und eine beliebige Anzahl von KDV-Ersatzdelegierten

Es erfolgt jeweils Listenwahl.

Dabei werden alle Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge auf einem Stimmzettel aufgeführt.

Falls keine ausreichende Zahl von Kandidat*innen im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) erreicht hat, so findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die Kandidatinnen und Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl (einfache Mehrheit) gewählt sind. Ein weiterer Wahlgang wird auch dann nötig, wenn die Quotenvorgabe nicht erfüllt ist.

 

3. Nominierungen

 

Es können Nominierungen erfolgen für Kandidaturen für

  • den Kreisvorstand

  • den Landesparteitag

  • die Kreisschiedskomission

  • Revisor*innen Kreisebene

  • Revisor*innen Landeseben

 

(Die Wahlen hierzu erfolgen in den jeweiligen Gremien)

 

s. auch: http://www.spd.berlin/parteiwahlen